Scheidung
Wir stellen den Scheidungsantrag beim Familiengericht und klären vorab mit Ihnen, welche Folgesachen geregelt werden müssen.
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Familienrecht
Eine Trennung wirft viele Fragen auf: Wie läuft die Scheidung ab, wer zahlt welchen Unterhalt, wie wird der Kontakt zu den Kindern geregelt? Wir erklären Ihnen Ihre Rechte und begleiten Sie durch das Verfahren.
Wir stellen den Scheidungsantrag beim Familiengericht und klären vorab mit Ihnen, welche Folgesachen geregelt werden müssen.
Wir berechnen Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt und fordern die Gegenseite zur Auskunft über ihr Einkommen auf.
Wir erarbeiten mit Ihnen Regelungen für den Kontakt zu den Kindern und vertreten Sie, wenn es zum Verfahren vor dem Familiengericht kommt.
Wir ermitteln das Vermögen beider Seiten zu Beginn der Ehe und bei Zustellung des Scheidungsantrags und berechnen, ob ein Ausgleich fällig ist.
Eine Scheidung setzt in der Regel voraus, dass Sie seit mindestens einem Jahr getrennt leben. Früher geht es nur in Härtefällen.
§§ 1565, 1566 BGB
Unterhalt für die Vergangenheit kann meist nur verlangt werden, wenn die Gegenseite vorher zur Auskunft aufgefordert oder in Verzug gesetzt wurde.
§ 1613 BGB
Für den Scheidungsantrag brauchen Sie eine Anwältin oder einen Anwalt. Stimmt der andere Ehegatte nur zu, braucht er dafür keinen eigenen.
§ 114 FamFG
Allgemeine Hinweise. Ob und wie eine Regel in Ihrem Fall greift, klären wir im Gespräch.
Fehlt etwas, ist das kein Grund, den Termin zu verschieben. Bei laufenden Fristen ist ein frühes Gespräch wichtiger als vollständige Unterlagen.
Für Verbraucher ist die Gebühr für ein erstes Beratungsgespräch ohne Vergütungsvereinbarung auf höchstens 190 € zuzüglich Umsatzsteuer begrenzt (§ 34 RVG). Alles Weitere zu Gebühren, Rechtsschutzversicherung und Beratungshilfe finden Sie unter Kosten und Erstberatung.
Fragen & Antworten
Die Antworten sind allgemeine Hinweise auf einer Muster-Website und ersetzen keine Beratung im Einzelfall.
Nicht unbedingt. Den Scheidungsantrag muss eine Anwältin oder ein Anwalt stellen. Der andere Ehegatte kann der Scheidung ohne eigenen Anwalt zustimmen. Wichtig: Eine Anwältin oder ein Anwalt darf immer nur eine Seite vertreten.
Grundlage ist das bereinigte Nettoeinkommen des Elternteils, bei dem das Kind nicht lebt, und das Alter des Kindes. Die Beträge ergeben sich in der Praxis aus der Düsseldorfer Tabelle. Wir prüfen die Einkommensbelege und rechnen nach.
Ja. Darin lassen sich zum Beispiel Unterhalt, Hausrat und Wohnung regeln. Manche Punkte brauchen eine notarielle Beurkundung. Wir sagen Ihnen, welche das in Ihrem Fall sind.
Gerichts- und Anwaltskosten richten sich nach dem Verfahrenswert. Dieser hängt unter anderem vom Einkommen der Eheleute und vom Versorgungsausgleich ab. Wir schätzen die Kosten für Sie im ersten Gespräch und prüfen, ob Verfahrenskostenhilfe in Frage kommt.
Im ersten Gespräch hören wir zu, ordnen Ihre Lage rechtlich ein und sagen Ihnen, welche Schritte sinnvoll sind und was sie kosten. Vor Ort, per Telefon oder per Video.
Bürozeiten