Unfallregulierung
Wir melden Ihre Ansprüche bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung an: Reparatur, Gutachten, Mietwagen oder Nutzungsausfall.
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Verkehrsrecht
Nach einem Unfall kümmern wir uns um die Abwicklung mit der Versicherung. Bei einem Bußgeldbescheid beantragen wir Akteneinsicht und prüfen, ob sich ein Einspruch lohnt.
Wir melden Ihre Ansprüche bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung an: Reparatur, Gutachten, Mietwagen oder Nutzungsausfall.
Wir machen Schmerzensgeld und Verdienstausfall geltend und stellen dafür die nötigen Unterlagen zusammen.
Wir beantragen Akteneinsicht bei der Bußgeldstelle und prüfen Bescheid und Messung auf Fehler.
Wir prüfen, ob sich ein drohendes Fahrverbot vermeiden lässt, und beraten zu Punkten und Fahrerlaubnis.
Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen.
§ 67 OWiG
Schadensersatzansprüche verjähren in der Regel nach drei Jahren, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Sie den Schädiger kennen.
§§ 195, 199 BGB
Im Bußgeldverfahren müssen Sie Angaben zu Ihrer Person machen, zum Vorwurf selbst müssen Sie sich nicht äußern.
§§ 55, 111 OWiG
Allgemeine Hinweise. Ob und wie eine Regel in Ihrem Fall greift, klären wir im Gespräch.
Fehlt etwas, ist das kein Grund, den Termin zu verschieben. Bei laufenden Fristen ist ein frühes Gespräch wichtiger als vollständige Unterlagen.
Für Verbraucher ist die Gebühr für ein erstes Beratungsgespräch ohne Vergütungsvereinbarung auf höchstens 190 € zuzüglich Umsatzsteuer begrenzt (§ 34 RVG). Alles Weitere zu Gebühren, Rechtsschutzversicherung und Beratungshilfe finden Sie unter Kosten und Erstberatung.
Fragen & Antworten
Die Antworten sind allgemeine Hinweise auf einer Muster-Website und ersetzen keine Beratung im Einzelfall.
Angaben zu Ihrer Person müssen Sie machen. Zum Vorwurf selbst dürfen Sie schweigen. Oft ist es sinnvoll, erst Akteneinsicht zu nehmen und dann zu entscheiden, ob und was Sie erklären.
Trägt der Unfallgegner die volle Schuld, gehören angemessene Anwaltskosten zum Schaden, den seine Haftpflichtversicherung ersetzen muss. Bei geteilter Schuld wird anteilig gerechnet. Wir besprechen das vorab mit Ihnen.
Das zeigt meist erst die Akteneinsicht. Wir prüfen Bescheid, Messprotokoll und Fotos und sagen Ihnen offen, ob ein Einspruch Aussicht hat und was er kosten kann.
Bei Fahrzeugen bis etwa drei Jahre dürfen Sie in der Regel eine Markenwerkstatt wählen. Bei älteren Fahrzeugen kann ein Verweis auf eine gleichwertige freie Werkstatt zulässig sein. Wir prüfen das im Einzelfall.
Im ersten Gespräch hören wir zu, ordnen Ihre Lage rechtlich ein und sagen Ihnen, welche Schritte sinnvoll sind und was sie kosten. Vor Ort, per Telefon oder per Video.
Bürozeiten