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Kranichsteg Rechtsanwälte

Verkehrsrecht

Verkehrsrecht in Musterstadt

Nach einem Unfall kümmern wir uns um die Abwicklung mit der Versicherung. Bei einem Bußgeldbescheid beantragen wir Akteneinsicht und prüfen, ob sich ein Einspruch lohnt.

Typische Anliegen

Unfallregulierung

Wir melden Ihre Ansprüche bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung an: Reparatur, Gutachten, Mietwagen oder Nutzungsausfall.

Personenschäden

Wir machen Schmerzensgeld und Verdienstausfall geltend und stellen dafür die nötigen Unterlagen zusammen.

Bußgeldverfahren

Wir beantragen Akteneinsicht bei der Bußgeldstelle und prüfen Bescheid und Messung auf Fehler.

Fahrverbot und Führerschein

Wir prüfen, ob sich ein drohendes Fahrverbot vermeiden lässt, und beraten zu Punkten und Fahrerlaubnis.

Fristen und Regeln, die Sie kennen sollten

  • Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen.

    § 67 OWiG

  • Schadensersatzansprüche verjähren in der Regel nach drei Jahren, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Sie den Schädiger kennen.

    §§ 195, 199 BGB

  • Im Bußgeldverfahren müssen Sie Angaben zu Ihrer Person machen, zum Vorwurf selbst müssen Sie sich nicht äußern.

    §§ 55, 111 OWiG

Allgemeine Hinweise. Ob und wie eine Regel in Ihrem Fall greift, klären wir im Gespräch.

Was Sie zum ersten Gespräch mitbringen sollten

  • Unfallbericht oder Aktenzeichen der Polizei
  • Fotos vom Unfallort und den Schäden
  • Gutachten oder Kostenvoranschlag
  • Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid mit Zustelldatum
  • Unterlagen Ihrer Rechtsschutzversicherung, falls vorhanden

Fehlt etwas, ist das kein Grund, den Termin zu verschieben. Bei laufenden Fristen ist ein frühes Gespräch wichtiger als vollständige Unterlagen.

Was die Beratung kostet

Für Verbraucher ist die Gebühr für ein erstes Beratungsgespräch ohne Vergütungsvereinbarung auf höchstens 190 € zuzüglich Umsatzsteuer begrenzt (§ 34 RVG). Alles Weitere zu Gebühren, Rechtsschutzversicherung und Beratungshilfe finden Sie unter Kosten und Erstberatung.

Fragen & Antworten

Häufige Fragen zum Verkehrsrecht

Die Antworten sind allgemeine Hinweise auf einer Muster-Website und ersetzen keine Beratung im Einzelfall.

Muss ich den Anhörungsbogen ausfüllen?

Angaben zu Ihrer Person müssen Sie machen. Zum Vorwurf selbst dürfen Sie schweigen. Oft ist es sinnvoll, erst Akteneinsicht zu nehmen und dann zu entscheiden, ob und was Sie erklären.

Wer zahlt den Anwalt nach einem unverschuldeten Unfall?

Trägt der Unfallgegner die volle Schuld, gehören angemessene Anwaltskosten zum Schaden, den seine Haftpflichtversicherung ersetzen muss. Bei geteilter Schuld wird anteilig gerechnet. Wir besprechen das vorab mit Ihnen.

Lohnt sich ein Einspruch gegen das Bußgeld?

Das zeigt meist erst die Akteneinsicht. Wir prüfen Bescheid, Messprotokoll und Fotos und sagen Ihnen offen, ob ein Einspruch Aussicht hat und was er kosten kann.

Darf mich die Versicherung auf eine bestimmte Werkstatt verweisen?

Bei Fahrzeugen bis etwa drei Jahre dürfen Sie in der Regel eine Markenwerkstatt wählen. Bei älteren Fahrzeugen kann ein Verweis auf eine gleichwertige freie Werkstatt zulässig sein. Wir prüfen das im Einzelfall.

Erstberatung im Verkehrsrecht

Im ersten Gespräch hören wir zu, ordnen Ihre Lage rechtlich ein und sagen Ihnen, welche Schritte sinnvoll sind und was sie kosten. Vor Ort, per Telefon oder per Video.

Bürozeiten

  • Mo – Do8:30 – 17:00 Uhr
  • Fr8:30 – 13:00 Uhr
  • Gesprächenach Vereinbarung
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