Kündigung der Wohnung
Wir prüfen, ob eine Kündigung, etwa wegen Eigenbedarfs, wirksam ist. Für Vermieter formulieren wir Abmahnungen und Kündigungen.
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Mietrecht
Eine hohe Nachzahlung, Schimmel im Schlafzimmer oder eine Kündigung wegen Eigenbedarf: Wir prüfen Mietvertrag und Schreiben und sagen Ihnen, was Sie tun können. Wir beraten Mieter und Vermieter.
Wir prüfen, ob eine Kündigung, etwa wegen Eigenbedarfs, wirksam ist. Für Vermieter formulieren wir Abmahnungen und Kündigungen.
Wir fordern den Vermieter zur Beseitigung auf und schätzen mit Ihnen ein, in welcher Höhe eine Minderung angemessen ist.
Wir prüfen die Abrechnung auf formale und inhaltliche Fehler und fordern bei Unklarheiten Belegeinsicht.
Wir prüfen, ob eine Mieterhöhung begründet ist und ob der Vermieter die Kaution nach dem Auszug einbehalten darf.
Mieter können einen unbefristeten Wohnungsmietvertrag spätestens am dritten Werktag eines Monats zum Ende des übernächsten Monats kündigen, also mit knapp drei Monaten Frist.
§ 573c BGB
Der Vermieter muss über die Betriebskosten spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums abrechnen. Mieter haben für Einwände danach ebenfalls zwölf Monate Zeit.
§ 556 Abs. 3 BGB
Für die Zustimmung zu einer Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete haben Sie bis zum Ende des zweiten Kalendermonats nach Zugang Zeit. Diese Zeit können Sie für die Prüfung nutzen.
§ 558b BGB
Allgemeine Hinweise. Ob und wie eine Regel in Ihrem Fall greift, klären wir im Gespräch.
Fehlt etwas, ist das kein Grund, den Termin zu verschieben. Bei laufenden Fristen ist ein frühes Gespräch wichtiger als vollständige Unterlagen.
Für Verbraucher ist die Gebühr für ein erstes Beratungsgespräch ohne Vergütungsvereinbarung auf höchstens 190 € zuzüglich Umsatzsteuer begrenzt (§ 34 RVG). Alles Weitere zu Gebühren, Rechtsschutzversicherung und Beratungshilfe finden Sie unter Kosten und Erstberatung.
Fragen & Antworten
Die Antworten sind allgemeine Hinweise auf einer Muster-Website und ersetzen keine Beratung im Einzelfall.
Wenn die Wohnung einen Mangel hat, der die Nutzung nicht nur unerheblich beeinträchtigt, ist die Miete kraft Gesetzes gemindert (§ 536 BGB). Sie müssen den Mangel dem Vermieter aber unverzüglich anzeigen (§ 536c BGB). Wie hoch die Minderung ausfällt, hängt vom Einzelfall ab.
Das hängt von der Klausel zu Schönheitsreparaturen in Ihrem Mietvertrag ab. Viele ältere Klauseln sind nach der Rechtsprechung unwirksam. Wir prüfen Ihren Vertrag und sagen Ihnen, was Sie tatsächlich erledigen müssen.
Der Vermieter muss die Erhöhung begründen, zum Beispiel mit dem Mietspiegel. Prüfen lassen sollten Sie vor allem die Vergleichsmiete und die Kappungsgrenze (§ 558 BGB). Ist das Verlangen fehlerhaft, müssen Sie nicht zustimmen.
Der Vermieter darf sich nach dem Auszug eine angemessene Zeit zur Prüfung nehmen. Gerichte halten oft einige Monate für angemessen. Steht noch eine Nebenkostenabrechnung aus, darf er einen Teil der Kaution so lange einbehalten.
Im ersten Gespräch hören wir zu, ordnen Ihre Lage rechtlich ein und sagen Ihnen, welche Schritte sinnvoll sind und was sie kosten. Vor Ort, per Telefon oder per Video.
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