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Kranichsteg Rechtsanwälte

Mietrecht

Mietrecht in Musterstadt

Eine hohe Nachzahlung, Schimmel im Schlafzimmer oder eine Kündigung wegen Eigenbedarf: Wir prüfen Mietvertrag und Schreiben und sagen Ihnen, was Sie tun können. Wir beraten Mieter und Vermieter.

Typische Anliegen

Kündigung der Wohnung

Wir prüfen, ob eine Kündigung, etwa wegen Eigenbedarfs, wirksam ist. Für Vermieter formulieren wir Abmahnungen und Kündigungen.

Mängel und Mietminderung

Wir fordern den Vermieter zur Beseitigung auf und schätzen mit Ihnen ein, in welcher Höhe eine Minderung angemessen ist.

Nebenkostenabrechnung

Wir prüfen die Abrechnung auf formale und inhaltliche Fehler und fordern bei Unklarheiten Belegeinsicht.

Mieterhöhung und Kaution

Wir prüfen, ob eine Mieterhöhung begründet ist und ob der Vermieter die Kaution nach dem Auszug einbehalten darf.

Fristen und Regeln, die Sie kennen sollten

  • Mieter können einen unbefristeten Wohnungsmietvertrag spätestens am dritten Werktag eines Monats zum Ende des übernächsten Monats kündigen, also mit knapp drei Monaten Frist.

    § 573c BGB

  • Der Vermieter muss über die Betriebskosten spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums abrechnen. Mieter haben für Einwände danach ebenfalls zwölf Monate Zeit.

    § 556 Abs. 3 BGB

  • Für die Zustimmung zu einer Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete haben Sie bis zum Ende des zweiten Kalendermonats nach Zugang Zeit. Diese Zeit können Sie für die Prüfung nutzen.

    § 558b BGB

Allgemeine Hinweise. Ob und wie eine Regel in Ihrem Fall greift, klären wir im Gespräch.

Was Sie zum ersten Gespräch mitbringen sollten

  • Mietvertrag mit allen Anlagen
  • Betriebskostenabrechnungen
  • Kündigung, Abmahnung oder Mieterhöhungsverlangen
  • Fotos und Notizen zu Mängeln
  • Schriftwechsel mit der Gegenseite

Fehlt etwas, ist das kein Grund, den Termin zu verschieben. Bei laufenden Fristen ist ein frühes Gespräch wichtiger als vollständige Unterlagen.

Was die Beratung kostet

Für Verbraucher ist die Gebühr für ein erstes Beratungsgespräch ohne Vergütungsvereinbarung auf höchstens 190 € zuzüglich Umsatzsteuer begrenzt (§ 34 RVG). Alles Weitere zu Gebühren, Rechtsschutzversicherung und Beratungshilfe finden Sie unter Kosten und Erstberatung.

Fragen & Antworten

Häufige Fragen zum Mietrecht

Die Antworten sind allgemeine Hinweise auf einer Muster-Website und ersetzen keine Beratung im Einzelfall.

Wann darf ich die Miete mindern?

Wenn die Wohnung einen Mangel hat, der die Nutzung nicht nur unerheblich beeinträchtigt, ist die Miete kraft Gesetzes gemindert (§ 536 BGB). Sie müssen den Mangel dem Vermieter aber unverzüglich anzeigen (§ 536c BGB). Wie hoch die Minderung ausfällt, hängt vom Einzelfall ab.

Muss ich beim Auszug streichen?

Das hängt von der Klausel zu Schönheitsreparaturen in Ihrem Mietvertrag ab. Viele ältere Klauseln sind nach der Rechtsprechung unwirksam. Wir prüfen Ihren Vertrag und sagen Ihnen, was Sie tatsächlich erledigen müssen.

Wie wehre ich mich gegen eine Mieterhöhung?

Der Vermieter muss die Erhöhung begründen, zum Beispiel mit dem Mietspiegel. Prüfen lassen sollten Sie vor allem die Vergleichsmiete und die Kappungsgrenze (§ 558 BGB). Ist das Verlangen fehlerhaft, müssen Sie nicht zustimmen.

Wann bekomme ich meine Kaution zurück?

Der Vermieter darf sich nach dem Auszug eine angemessene Zeit zur Prüfung nehmen. Gerichte halten oft einige Monate für angemessen. Steht noch eine Nebenkostenabrechnung aus, darf er einen Teil der Kaution so lange einbehalten.

Erstberatung im Mietrecht

Im ersten Gespräch hören wir zu, ordnen Ihre Lage rechtlich ein und sagen Ihnen, welche Schritte sinnvoll sind und was sie kosten. Vor Ort, per Telefon oder per Video.

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  • Gesprächenach Vereinbarung
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